PRS Kurs Inland 2024

380,00 €
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Beschreibung

Termin & Ort in MV werden noch bekanntgegeben

Bei Interesse erfolgt die Aufnahme in eine Interessensliste. Einfach eine Mail schreiben.

Mail steht im Impressum. Mindestangaben: Name, Mail, Waffe/ZF, Kaliber.


neu: max. 6 Teilnehmer 2 Trainer

Mindestteilnehmerzahl: 5


Vorteile:

  • entspannteres Schießen in zwei kleinen Gruppen zu jeweils 3 Schützen
  • höherer Lerneffekt in kürzerer Zeit
  • individuellere Betreuung möglich • Verhältnis Trainer zu Schütze 1:3


Folgende Kosten werden zusätzlich vor Ort durch den Betreiber der Anlage aufgerufen und sind nicht Bestandteil des Kurspreises:

  • Bahngebühren (je nach Verfügbarkeit unterschiedliche Kosten)
  • Die Unterbringung ist selbst zu organisieren.
  • Die Verpflegung ist selbst zu organisieren.
  • Versicherungen jeglicher Art



Tag 1 • 15:00 bis 18:00 Uhr

  • Anreise bis 15 Uhr
  • Überprüfung der Waffen auf 100 m: Zielgenauigkeit, Messung Mündungsgeschwindigkeit
  • Theorie PRS inkl. Ballistik, Positionen, Abläufe, Zubehör


Tag 2 • 9:00 bis 17:00 Uhr

  • Wettermessung mit dem Kestrel
  • ballistische Berechnung der Ziele
  • PRS-Übungen, je nach verfügbarer Bahn zwischen 50 und 300 m, Auswertung des Tages
  • Es ist eine Mittagspause von zwei Stunden vorgesehen (Vorgabe des Betreibers)



Voraussetzungen:

  • eigene geeignete Waffe (ausschließlich Repetierer), genau eingeschossen auf 100 m
  • Es sind keine Solidgeschosse aus Kupfer o ä. Material erlaubt - nur Bleigeschosse mit Tombakmantel
  • maximales Kaliber .308 Win o.ä. - keine Magnumpatronen zugelassen
  • Zielfernrohr muss in mrad einstellbare Türme haben (Seiten- und Höhenturm)
  • eigene geeignete Munition in ausreichender Menge, empfohlen: 180 Schuss
  • WBK-Eintrag mit Eintragung der Waffe
  • Komplette Ausrüstung für Long Range: Waffe/ZF/Munition, Zweibein, Sandsack, Gehörschutz, Safetyflag, Ballistikrechner, Waffentasche
  • Alle Schießübungen werden im Freien oder unter einer Überdachung bei jedem Wetter geschossen (je nach Anlage).


Vorgaben/Einschränkungen:

Einschränkungen durch den Betreiber sind möglich und müssen akzeptiert werden.

Jeder Schütze ist für seine Schussabgabe eigenverantwortlich.

Das Schießen unter Drogen und/oder Betäubungsmitteln, Alkohol (oder entsprechend wirkenden Medikamenten) ist verboten.

Es stehen je nach Anlage nur einfache Toiletten zur Verfügung.

Es kann Änderungen der Kursinhalte auf Grund der vor Ort herrschenden Einschränkungen geben. Eine alternative Leistung wird dann umgesetzt.

Die Schießplatzvorschriften vor Ort sind einzusehen und zwingend einzuhalten.


Widerruf und Rückgabe:

Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für diese Freizeitveranstaltung liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor. Dies bedeutet, dass Teilnahme von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind. Der Veranstalter behält sich vor, bei offensichtlichen Preisirrtümern sowie im Falle der Unmöglichkeit der Leistung und in Fällen höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Veranstalter den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren.

Die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur bei Absage der Veranstaltung möglich. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Rückgabe jedoch nur, wenn der neue Veranstaltungsort dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nicht zumutbar ist (z. B. Ort in einem anderen Land). Die Absage/Verlegung wird vom Veranstalter schnellstmöglich über über E-Mail oder telefonisch bekannt gegeben. Dem Kunden wird dann der volle Teilnahmepreis (jedoch nicht die Vorbereitungs- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 65,00 Euro brutto) erstattet. Ansonsten gelten die AGB und die gesetzlichen Vorschriften.


Es erfolgt keine Rückzahlung auf Grund von Corona-Einschränkungen (oder ähnlich gelagerten Einschränkungen) einzelner Länder/Bundesländer, wenn die Veranstaltung stattfinden kann. Siehe auch Punkt 6. weiter unten.


Aktuelle Verordnungen - wenn noch gültig

Aufgrund aktualisierter Betretungsbedingungen für Schießstätten im In- und Ausland durch die Länder, die privaten Betreiber oder das Militär, müssen folgende Hinweise akzeptiert und eingehalten werden:


1. Jeder Teilnehmer muss zur Zeit einen aktuellen (max. 24 Stunden alt) und zugelassenen Corona-Test vorweisen, falls dieser im Veranstaltungsland zur Veranstaltungszeit vorgeschrieben ist.

2. Bei Erkältungssymptomen, wie Fieber, Trockener Husten, erhöhte Müdigkeit, Gliederschmerzen, Halsschmerzen, Durchfall, Bindehautentzündung, Kopfschmerzen, Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns, Verfärbung an Fingern oder Zehen oder Hautausschlag, Atembeschwerden oder Kurzatmigkeit, Schmerzen oder Druckgefühl im Brustbereich, Verlust der Sprach- oder Bewegungsfähigkeit oder ähnlichen Symptomen ist ein Betreten der Schießstätte untersagt (Vorgabe).

3. Bei Auftreten der unter 2. genannten Erkältungssymptome während des Aufenthalts auf der Schießstätte, sind die Betreiber/Trainer unverzüglich zu unterrichten. Eventuelle Verordnungen für Quarantänemaßnahmen des Landes und der militärischen Schießstätten sind zu akzeptieren und einzuhalten.

4. Vorgeschriebene Kontakt- und Gesundheitsregeln sind vollumfänglich einzuhalten. Die entsprechenden Regeln sind veröffentlicht bzw. können vor Ort erfragt werden.

5. Werden vor Ort vom Standbetreiber oder den Behörden weitere gesonderte Maßnahmen vorgeschrieben, sind diese ebenfalls einzuhalten.

6. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die für ihn zutreffenden Einreise- und Durchreisebestimmungen hinsichtlich der Corona-Vorschriften zu ermitteln. Einige Länder haben detaillierte Vorschriften zu Einreisebestimmungen hinsichtlich Tests, Quarantäne oder Impfungen erlassen. Diese sind teilweise auf bestimmte Länder oder Bundesländer beschränkt.


Ergänzende Hinweise zu Waffen und Munition

Die Gesetze der jeweiligen Länder hinsichtlich Waffen- und Munitionstransport sind einzuhalten. Im Prinzip gelten ähnliche Anforderungen an den Transport von Waffen und Munition, wie in Deutschland (speziell Repetiergewehre und entsprechende Munition). In einige Länder dürfen bestimmte Waffen nicht eingeführt werden. Es bestehen Grenzkontrollen und daher ist davon auszugehen, dass man auch kontrolliert werden kann. Normalerweise geht das zügig und problemlos. Bei Anreisen durch weitere Länder müssen die Transitbedingungen für den Waffentransport eingehalten werden, denn teilweise benötigt man Genehmigungen. Bestimmte Waffen und Munitionsarten sind in einigen Ländern verboten!


Wichtige Dokumente auf der Reise

  • Ausweis oder Pass, entsprechende Gültigkeit
  • Waffenbesitzkarte mit der eingetragenen Waffe, Schalldämpfer und Munition
  • Die in der Checkliste (https://www.vesab.de/wpvesab/video/longe-range-checkliste_ausland- 2-8432/) angegebenen Ausrüstungsteile sind nicht evtl. vollständig oder in diesem Umfang nicht notwendig (nur als Hilfe gedacht).